Oekodok
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Abstract
Deutschland und die Gen-Datenbank für Straffällige
Das Bundeskriminalamt ist begeistert vom Segen der DNS-Analysen. Dessen wissenschaftlicher Direktor, Hermann Schmitter, findet auch völlig in Ordnung, dass DNS-Identifizierungsmuster von «Tatverdächtigen» (die in Tat und Wahrheit Tatverdächtigte sind) gespeichert werden. Das entsprechende Gesetz aber lässt auch zu, dass DNS-Muster von Personen gespeichert werden, wenn die Polizei den Verdacht hegt, dass die betreffende Person künftig straffällig werden könnte (ausführlicher Text über technische Aspekte der DNS-Muster; mit Bildern; dazu Artikel zu Aspekten des Datenschutzes; informativ).
Stichworte: Gen-Datei, genetischer Fingerabdruck, Polymorphismus, DNS-Analyse, Persönlichkeitsrechte (DNS-Analyse greife weniger in die Persönlichkeitsrechte ein als eine Telefon-Observation), forensische Wissenschaften, Mordfall Christina Nytsch, Deutschland, Gesetzgebung, Gentechnologie, Anwendungen
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung
Medium: Spektrum 10/98, S. 56–63
Publikationsdatum: 01.10.1998
Autor: Schmitter, Hermann / Jacob, Joachim
Eigenschaften: Bericht; Kommentar;
Abstract-Nr: 100054
Abstract-ID: 04211200129