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Abstract


«Wilde» Entsorgung ist eine Straftat. Und gehört geahndet

Das sagt im Interview Margit Huber-Berninger (Geschäftsführerin der schweizerischen Stiftung für Abfallverminderung und Präsidentin der SGU) deutlich: Vielen fehlt beim «Littering» (dem Herumliegenlassen von Abfall) das Unrechtsbewusstsein. Schlimmer noch sind indessen jene, die gefährliche Abfälle so entsorgen: «Jemand, der meint, er könne seine umweltbelastenden Abfälle in ein Tobel hinunterwerfen, weiss ganz genau, dass er etwas Kriminelles macht. Er muss mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen werden» (Interview zu einer entsprechenden Tagung).

Stichworte: SIGA/ASS, Abfallpolitik, Städte, Schweiz, Zürich, TVA, Zahlen, «Praktischer Umweltschutz Schweiz» (Pusch), Kehrichtsack-Gebühren, öffentlicher Raum
Schlagwort: Abfälle > Siedlungsabfälle

Medium:
Kommunal CH 7, S. 25–28
Publikationsdatum: 01.08.1999
Autor: Hochuli, Werner
Eigenschaften: Inserat;

Abstract-Nr: 104447
Abstract-ID: 05411500030