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Abstract


Europas Bioethik-Konvention tritt in Kraft. Deutschland zögert noch

Und das mit gutem Grund: Denn die Konvention höhlt die Schutzrechte von entscheidungsunfähigen Personen aus (etwa Schwerbehinderte), lässt Forschung an «überzähligen» Embryonen zu, verbietet die Keimbahntherapie nicht genügend deutlich und lässt damit Interpretationsspielräume offen. Und wider Willen werden Menschen als Organspender herhalten. Deutschland ist der Konvention nicht beigetreten; aber über Hintertüren versuchen interessierte Gruppen, dasselbe zu erreichen (ausführliche, detaillierte Analysen mit Chronologie der Konvention; dazu Kritik an den staatlichen Ethik-Monopolen; informativ und lesenswert).

Stichworte: Gentechnologie, Forschung, Versuche, Versicherungen, Gentests, Präimplantationsdiagnostik («prädiktive Diagnostik»), Ärztekodex, Humangenetik, Zusatzprotokolle, Gesetzgebung, Umsetzung, Dänemark, San Marino, Slowenien, Griechenland, Slowakei, Biomedizin, Embryonenschutz, Klonen von Organen, Menschen mit geistiger Behinderung, Wachkoma, «mutmassliche Einwilligung», Tübinger Initiative, BioSkop (sic!), «Bürger gegen Bioethik», Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Ethik

Medium:
GID 135, S. 3–14
Publikationsdatum: 01.11.1999
Autor: Wagenmann, Uta / Emmrich, Michael
Eigenschaften: Bericht; Kommentar;

Abstract-Nr: 105244
Abstract-ID: 04211300038