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Abstract


Der Biotopschutz in der Schweiz lässt zu wünschen übrig

Wie das im Föderalismus nach Schweizer Modell ist: der Bund legt oft Richtlinien fest, die Kantone sorgen für die Umsetzung. Das gilt auch für den Biotopschutz, der «weitgehend von den kantonalen Schutzmassnahmen» abhängt. Deutlicher gesagt: Er funktioniert nicht zufriedenstellend (informative juristische Würdigung durch einen Mitarbeiter der schweizerischen Umweltbehörde Buwal). BEZUG von «Umweltrecht in der Praxis 9/99»: Vereinigung für Umweltrecht (VUR), Postfach 2430, CH-8026 Zürich.

Stichworte: Umweltrecht, Vollzug, schweizerische Umweltpolitik, Schutzziele, Bundesrecht, Rückgang der Artenvielfalt, Enteignungen, Ersatzmassnahmen Wiederherstellung, Subventionen, Strafverfolgungen, Literaturhinweise
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Schweiz > Umweltpolitik

Medium:
URP 9/99, S. 765–785
Publikationsdatum: 01.12.1999
Autor: Wild, Florian
Eigenschaften: Literaturhinweise; Bericht; Kommentar;

Abstract-Nr: 105692
Abstract-ID: 06111200137