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Abstract


Das Gentechgesetz sieht kein Haftung für Gentech-Medikamente vor

Das neue Schweizer Gentech-Gesetz sieht vor, dass PatientInnen einen Teil des Risikos selbst übernehmen, wenn sie Gentech-Medikamente einnehmen. Jost Gross spricht sich in der «NZZ» für die Gefährdungshaftung auch für gentechnische Arzneimittel aus und liefert dazu differenzierte Argumente (dazu ein Beitrag der Präsidentin der EKAH die im Vorfeld der anstehenden Revision des Patentgesetzes das EKAH-Modell vorstellt.

Stichworte: Schweiz, Gesetzgebung, Forschung, Andrea Arz de Falco, GVO, Haftung, Haftpflicht, Verursacheranteil, Risiko, Gen-Lex, Gentechnik, Gentechnologie, Haftungsprivileg, Nebenwirkungen, Ethikkommission
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
TA/NZZ
Publikationsdatum: 28.08.2001
Autor: Diverse
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 111547
Abstract-ID: 04211200210