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Abstract


Die Zeit ist reif, ein «Menschenrecht auf natürliches Erbgut» zu fordern

Die ethische Basis für die Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen aufgestellt wurden, definiert als Grundlage den Begriff der «Familie der Menschheit». Die biologische Definition dieser Gattungsfamilie – das Genom – ist indessen nicht geschützt: «Statt dem biomedizinischen Fortschritt mit Verboten einzelner Techniken hinterherzulaufen, sollten wir ein für alle Mal definieren, was wir eigentlich schützen wollen», schreibt der Verfasser. Seine Schlussfolgerung: «Wir müssen das menschliche Genom unter den Schutz der Menschenrechte stellen» (ausführlicher Kommentar; lesens- und bedenkenswert).

Stichworte: Gentechnologie, Kritik, Risiko, Sicherheit, Asilomar, Konferenz, Keimbahntherapien, Unesco, Institut für medizinische Mikrobiologie
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Allgemeines

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 25.06.2002
Autor: Kekulé, Alexander S.
Eigenschaften: Kommentar;

Abstract-Nr: 113318
Abstract-ID: 04211100157