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Abstract


Anti-Klon-Gesetze nehmen zusehends Rücksicht auf Embryo-Forschung

Während Grossbritannien das therapeutische Klonen als erstes Land Europas zugelassen hat, ist das Klonen zu Fortpflanzungszwecken weiterhin verboten – so, wie im Rest Europas (mit Ausnahme Russlands). Die entsprechenden Gesetze pendeln zwischen grundsätzlichen Verboten, die freilich der begehrten Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht im Weg stehen sollen. Dasselbe gilt für die USA, wo das Klonen verboten werden soll, die Entwicklung der Forschung aber nicht behindert werden darf (zwei ausführliche Berichte zu den Klon-Gesetzen in den USA und in Grossbritannien; dazu lesenswertes Interview zu mehreren ethischen Fragen übers Klonen und mit aufschlussreicher «Klonologie» zur Geschichte des Klonens von 1930 bis Mai 2002).

Stichworte: Uta Wagenmann, Volker Lehmann, Roland Kipke; Institut «Mensch, Ethik und Wissenschaft» (Berlin), Susanne Billig, Fortpflanzungsmedizin, Genpolitik, therapeutisches Klonen als finanzieller Flop («Wir glauben nicht, dass es als Geschäftsmodell Sinn macht, eine Zelltherapie für eine Patientengrupp zu entwickeln, die aus einer einzigen Person besteht»), Eugenik, Humangenom, EU, Embryonenschutzgesetz, Deutschland, Forschungspolitik, medizinische Risiken des Klonens
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
GID 152, S. 3–13
Publikationsdatum: 01.07.2002
Autor: Diverse
Eigenschaften: Interview; Bericht;

Abstract-Nr: 113402
Abstract-ID: 04211200224