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Abstract


Praxisnahe Haftung für ökologische Schäden ist möglich

Zu diesem Schluss kommt eine, vom deutschen Bundesamt in Auftrag gegebene Studie. Wer haftet für Schäden an ökologischen Allgemeingütern wie Wasser, Boden oder Artenvielfalt? Und wie soll diese Haftung aussehen? Auf diese Fragen suchte ein interdisziplinäres Team Antwort. Die Autoren schlagen vor, dass Schadenersatz in Form konkreter Wiederherstellungs- und Verbesserungsmassnahmen erfolgen soll. Wer zum Beispiel einen See schädigt, müsste diesen Schaden beseitigen, oder, falls das nicht möglich ist, ein anderes Gewässer sanieren (kurze Inhaltsübersicht). BEZUG der Studie «Ökologische Schäden und ihre Bewertung in internationalen, europäischen und nationalen Haftungssystemen – eine juristische und ökonomische Analyse (455 S. 58 Euro): www.erich-schmidt-verlag.de oder im Buchhandel.

Stichworte: Umwelthaftung, Gesetzgebung, Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichsregelungen
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht international > Produktehaftung, Umwelthaftung

Medium:
Pressemitteilung UBA
Publikationsdatum: 04.11.2003
Autor: UBA
Eigenschaften: Kommentar;

Abstract-Nr: 115971
Abstract-ID: 06411400014