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Abstract


Die Schweiz kennt keine Produktehaftpflicht

Die EG kennt eine Regelung für Produkte, die sogenannte Produktehaftpflicht. Wer ein Produkt herstellt oder in den Verkauf bringt, haftet für Schäden, die Konsumenten aus dem Produkt entstehen, auch wenn ihn, den Produzenten, dafür keinerlei Schuld trifft. Die Regelung stellt einen besseren Schutz der Konsumenten dar, als er in der Schweiz üblich ist. Der Autor vertritt die Idee, die Produktehaftpflicht nicht nur auf Schäden an Gütern und Gesundheit beim Endverbraucher zu beschränken, sondern auch auf schädliche Auswirkungen an kollektiven Gütern wie Luft, Wasser, Böden, Natur, also an der ganzen natürlichen Umwelt.

Stichworte: Umweltschutzpolitik, Ökostaat, Umweltschäden
Schlagwort: Information > Umweltpolitik allgemein

Medium:
Brückenbauer
Publikationsdatum: 31.10.1990
Autor: Ledergerber, Elmar
Eigenschaften: Kommentar; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 48395
Abstract-ID: 10501400032