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Abstract


Der menschliche Körper ist nicht patentierbar

Mit den Beschlüssen des Umweltausschusses des Europa-Parlaments wurde festgestellt: der menschliche Körper und seine Bestandteile sind nicht patentierbar, auch wenn sie in einer Patentspezifikation enthalten sind. Beim Tierschutz hat der Ausschuss eine schärfere Formel gewählt. Es wird verlangt, dass ein «Ethikausschuss« die Patentierung bewerten soll (mit Hinweisen).

Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
FR
Publikationsdatum: 06.01.1997
Autor: Emmrich, Michael

Abstract-Nr: 51848
Abstract-ID: 04211200049