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Abstract


Die EU verabschiedet Richtlinienvorschlag für die Gentech-Patentregeln

Der Entwurf ist ein Kompromiss. Menschen und deren Teile dürfen nicht geklont werden, aber patentiert, sofern es ForscherInnen gelingen sollte, diese ausserhalb eines menschlichen Körpers zu reproduzieren. Unklarheit gibt es bei Tieren (zwei Berichte).

Stichworte: «Schutz biotechnologischer Erfindungen», Gesetzgebung, Forschung, Gentechik, Gentechnologie, Patentierung, Abänderungsanträge, Max-Planck-Institut für internationale Patentierung, Lebensmittel, Nahrungsmittelproduktion, Biotechnologie-Industrie
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
NZZ/profil
Publikationsdatum: 28.11.1997
Autor: rt. / Buchacher, Robert
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 51893
Abstract-ID: 04211200094