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Abstract


Neue Regelung der Abfallentsorgung auf dem Rhein

Mit dem Übereinkommen der Anrainerstaaten vom Juni 1996 soll in den nächsten fünf Jahren ein ausreichendes Netz von Annahmestellen zur Abnahme aller Schiffsbetriebsabfälle geschaffen werden. Die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt hat damit die Schiffsführer für die nachweislich getrennte Sammlung und Abgabe verantwortlich gemacht (mit Kontaktadresse).

Stichworte: INFO: Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Postfach 309, D-56003 Koblenz, Tel. (0261) 12495 oder Fax (0261) 36572
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
ABW INFODIENST 8/96, S. 6
Publikationsdatum: 31.12.1996

Abstract-Nr: 52907
Abstract-ID: 05411300012