Oekodok
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Abstract
Auch mobile Anlagen können UVP-pflichtig sein
Denn auch während der beschränkten Zeit am Einsatzort entstehen Umweltbeeinträchtigungen. Je nach Art der Anlage muss sie daher geprüft werden (mit Hinweis auf einen entsprechenden Anhang in der Verordnung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen).
Stichworte: Schweiz, Umweltrecht, Anwendung, Beispiele, Bauwirtschaft, Sanierung, Altlasten, Sortieren, Behandeln, Verwerten, Verbrennen von Abfällen, Vergnügungsparks mit einer Fläche von über 75 000 Quadratmetern oder einer Kapazität von über 4000 BesucherInnen pro Tag; Verwaltungsgericht Bern;
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Schweiz > Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) allgemein
Medium: UWS 1/97, S. 50/51
Publikationsdatum: 01.04.1997
Autor: Sidler, Salome
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 54002
Abstract-ID: 06111500005