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Abstract


Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt Recht auf Umweltinformation

Der Kläger hatte zur Beurteilung einer möglichen Verunreinigung seines Hausbrunnens durch eine nahegelegene Mülldeponie eine schriftliche Auskunft gefordert, die ihm die Behörde verweigerte. Nach dem seit 1994 geltenden Umweltinformationsgesetz wurde die Behörde dazu verurteilt, die gewünschten Informationen schriftlich zu geben.

Stichworte: Rechtsprechung
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Allgemeines

Medium:
BLICK WIUW 3/97, S. 15
Publikationsdatum: 01.03.1997

Abstract-Nr: 54066
Abstract-ID: 06211100102