Oekodok
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Abstract
Neues Produktsicherheitsgesetz ist Rechtsgrundlage für Rückrufaktionen
Das am 1. August 1997 in Kraft getretene Gesetz vollzieht für Deutschland eine EU-Richtlinie von 1992 und erlaubt es den Behörden, vor allem für gesundheitsgefährdende Produkte Rückrufaktionen durch die Herstellerfirma anzuordnen. Die Beweislast liegt aber bei den VerbraucherInnen und beim Amt (erklärender Bericht).
Stichworte: Sicherheit, Risiko, Waren
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht international > Produktehaftung, Umwelthaftung
Medium: taz
Publikationsdatum: 05.08.1997
Autor: Rath, Christian
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 54359
Abstract-ID: 06411400008