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Abstract


Der Biomüllumschlagplatz in juristischer Sicht

Ein Umladeplatz für Biomüll, bei dem auch gleich Störstoffe entfernt werden, ist als genehmigungspflichtige Abfallentsorgungsanlage anzusehen, da der Aussortierungsvorgang als Behandlung gilt. So lautet der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.3.1996 - TH 2775/94 -.

Stichworte: Rechtsprechung, Abfallpolitik, Abfallrecht
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
MÜLL UND ABFALL 06/97, S. 371
Publikationsdatum: 01.06.1997

Abstract-Nr: 55295
Abstract-ID: 10612100041