Oekodok
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Abstract
Die Abnahme des Windstroms darf nicht begrenzt werden
Das Energieversorgungsunternehmen Schleswag darf in seinen Verträgen mit Anlagenbetreibern die Abnahme des Windstroms nicht begrenzen. Dies entschied das Landgericht Itzehoe. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt seit dem 14. Juli unter dem Aktenzeichen 50 17/97 vor. Hilfsanträge der Schleswag, das Urteil auszusetzen, waren ohne Erfolg.
Stichworte: Rechtsprechung, Energiepolitik, erneuerbare Energie
Schlagwort: Energie > Wasser-, Windkraftanlagen
Medium: IDEE 15/97, S. 6
Publikationsdatum: 30.07.1997
Abstract-Nr: 55371
Abstract-ID: 10711400051