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Abstract


Das Schweizer Bundesgericht gegen die Abfallverbrennung im Freien

Eine Firma durfte früher Bauholz in einer Kiesgrube verbrennen. Als diese Bewilligung nicht erneuert wurde, gelangte das Unternehmen an das Bundesgericht. Dieses bestätigt: Abfall ist, ausser «hier nicht in Betracht fallende Ausnahmen», nur in geeigneten stationären Anlagen zu verbrennen (aus den Erwägungen).

Stichworte: Luftreinhaltung, Gesetzgebung, Umweltrecht, Schweiz, Urteile
Schlagwort: Luft > Luftreinhaltung, Politik

Medium:
UWR 2/96, S. 219–223
Publikationsdatum: 01.03.1996
Autor: BGer
Eigenschaften: Notizen; Bericht;

Abstract-Nr: 56464
Abstract-ID: 01411500008