Oekodok
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Abstract
Deutschland verschärft Luftgrenzwerte bei Heizungen
Die Novelle sieht ab 1.1.1998 für Öl- und Gasheizungen strengere Grenzwerte für die zulässigen Wärmeverluste und die Senkung der Stickstoffoxidemissionen vor. Die Regelung gilt für Heizungen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 120 Kilowatt. Die höchstzulässigen Abgasverluste sind abhängig von der Nennwärmeleistung und dem Alter der Anlage angegeben (ausführlicher Beitrag).
Stichworte: Gesetz/Norm, Emissionen, Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Schlagwort: Luft > Luftreinhaltung, Politik
Medium: BMU PRMIT 21/96, S. 1–4
Publikationsdatum: 22.05.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;
Abstract-Nr: 56475
Abstract-ID: 01411500019