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Abstract


Kontrollierter Anbau von Nutzhanf in Deutschland wieder erlaubt

Herstellung und Besitz von Haschisch oder Marihuana sowie der Handel mit diesen Rauschgiften bleibt aber strafbar. Der Anbau ist nur landwirtschaftlichen Betrieben gestattet und muss der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gemeldet werden. Verstösse gegen die Anzeigepflicht können Geldbussen nach sich ziehen (Kürzestmeldung).

Stichworte: Notiz, Hanfanbau
Schlagwort: Landwirtschaft > Nachwachsende Rohstoffe

Medium:
FAZ
Publikationsdatum: 16.04.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 57427
Abstract-ID: 03111300010