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Abstract


Die EU-Verpackungsrichtlinie ist nicht so schlecht wie ihr Ruf

Besonders seltsam muten die oberen Recyclinglimiten an. So dürfen bis zum Jahr 2001 höchstens 65 Gewichtsprozent der Verpackungen aus dem Abfall ausgesondert und verwertet werden. Der tiefere Grund ist, dass Länder mit leistungsfähigeren Recyclingsystemen andere Mitgliedstaaten nicht daran hindern können, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen (kurze Vorstellung).

Stichworte: Abfallbewirtschaftung, Europa, Portugal, Griechenland, Irland, Fristen, Wettbewerb, Zusammensetzung der Verpackungsstoffe (schädliche oder gefährliche Bestandteile sind zu minimieren, die Verpackung muss sich nach Gebrauch zur Wiederverwendung, zur stofflichen und energetischen Verwertung oder zur Kompostierung eignen), Abfälle, EU-Ministerrat
Schlagwort: Abfälle > Gesetzgebung

Medium:
Arena
Publikationsdatum: 01.10.1996
Autor: Huber-Berninger, Margrit
Eigenschaften: Notizen;

Abstract-Nr: 60368
Abstract-ID: 05411300010