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Abstract


Gemeindliche Baumschutzsatzung darf allgemein sein

Der deutsche Bundesgerichtshof stellt in seiner am 27. März 1996 veröffentlichten Entscheidung zum Verstoss gegen die Baumschutzverordnung fest, es sei nicht erforderlich, dass genaue Strassen- oder Wegebezeichnungen gewählt würden, in denen Bäume geschützt seien. Der Gemeinde sei es erlaubt, allgemeine baurechtliche Bezeichnungen zu wählen (Urteil; mit Bezugsadresse).

Stichworte: Notiz, Baumschutzsatzung
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Allgemeines

Medium:
FAZ
Publikationsdatum: 28.03.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 61600
Abstract-ID: 06211100037