Oekodok
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Abstract
Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Die Bundesregierung Deutschland hat das untergesetzliche Regelwerk endgültig beschlossen. Es kann am 7. Oktober zusammen mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft treten. Kernstück des Regelwerkes ist die Nachweisverordnung. Die Behörden müssen künftig die Entsorgung von Abfällen nicht mehr ausdrücklich genehmigen (Übersicht).
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Allgemeines
Medium: FAZ
Publikationsdatum: 15.08.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;
Abstract-Nr: 61629
Abstract-ID: 06211100068