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Abstract


Das dänische Verbot von Pentachlorphenol bleibt bestehen

Obwohl die EU-Richtlinie 91/173/EWG verschiedene Anwendungen von Pentachlorphenol (PCP) zulässt, bleibt Dänemark beim nationalen Verbot. Die Ausnahmegenehmigung der Europäischen Union wird damit begründet, dass Dänemark einen Grossteil seines Trinkwassers aus Grundwasser gewinnt. PCP gilt in Dänemark als Hauptquelle von Dioxin (Kommentar; mit Kontaktadresse).

Stichworte: Notiz, Pentachlorphenol, Dioxin, Umweltrecht
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht international > Allgemeines

Medium:
OEB 16/96, S. 2
Publikationsdatum: 17.04.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 61755
Abstract-ID: 06411100017