Oekodok
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Abstract
Leitfaden zur Anmeldung neuer Stoffe in der EU
Der Leitfaden sagt, wie gefährliche Stoffe eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Die anzumeldenden Stoffe sind chemische Elemente und ihre Verbindungen, die natürlich gewonnen oder synthetisch hergestellt werden (Kurzhinweis). BEZUG Anmeldung neuer Stoffe in der EU: Generaldirektion XI der Europäischen Kommission, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel.
Stichworte: Produktion, Industriegüter, Werkstoffe, Ersatzstoffe, Chemie, Risiko, Wirtschaft, Umweltrecht, Vollzug
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht
Medium: OEB 50/94, S. 6
Publikationsdatum: 13.12.1994
Eigenschaften: Notizen;
Abstract-Nr: 63618
Abstract-ID: 01501200228