Oekodok
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Abstract
Beschwerderecht beim Natur- und Heimatschutzgesetz aufgeweicht
Eine Einigungskonferenz der beiden eidgenössischen Räte hat im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) das Beschwerderecht der Umweltverbände aufgeweicht und verkompliziert. Verbände müssen in Zukunft bei jedem heiklen Gesuch vorsorglich Einsprache erheben, um durch den ganzen Instanzenweg beschwerdeberechtigt zu bleiben (mit weiteren Deregulierungen in Umweltschutzgesetzen).
Stichworte: Umweltrecht, Recht, Politik, Verbandsbeschwerderecht, Schweiz
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht
Medium: SoZ
Publikationsdatum: 26.02.1995
Autor: Lehmann, Jürg
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 63624
Abstract-ID: 01501200234