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Abstract


Bundesrat will strengere Haftpflicht für Stauanlagen

Das vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassungsverfahren zu einem Stauanlagen-Haftpflichtgesetz sieht vor, dass InhaberInnen von Stauanlagen nicht nur für Schäden haftbar sind, die als Folge fehlerhafter Anlagen oder mangelnden Unterhalts entstehen, sondern auch für solche, bei denen sie kein Verschulden trifft (Naturkatastrophen u. a.). Der Artikel fasst die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf zusammen und erläutert mögliche Folgen für den Strompreis.

Stichworte: Haftung, Haftpflichtgesetz, Gesetzgebung, Staudamm, Anlagen, Restrisiko, Versicherungen, Versicherer, Risiko, Kosten, Auswirkungen
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 27.04.1995
Autor: U. M.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 63629
Abstract-ID: 01501200239