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Abstract


EU-UmweltministerInnen beschliessen löchrige Umweltregeln

Es wurde keine Einigung darüber erzielt, ob die Versenkung von Bohrinseln verboten werden soll. Industrielle Grossanlagen müssen mit der «besten verfügbaren Technik» ausgerüstet sein, was ein dehnbarer Begriff ist. Für die Beurteilung der Luftqualität sollen in den nächsten Jahren immerhin einheitliche Messverfahren eingeführt werden. Laut der «Seveso»-Verordnung müssen BetreiberInnen gefährlicher Anlagen zukünftig alle zur Risikoabschätzung nötigen Informationen herausrücken (Bericht).

Stichworte: Meeresverschmutzung, Chemieabfälle, Raffinerien, Zementwerke, Stahlhütten, Produktion, Umweltrecht, EU-Emissionsgrenzwerte, Artenschutzverordnung, Treffen, Luxemburg, Risikogesellschaft
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
taz
Publikationsdatum: 24.06.1995
Autor: Berger, Alois
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 63639
Abstract-ID: 01501200249