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Abstract


Nicht alle EinsprecherInnen sind immer schadenersatzpflichtig

Verzögerungen im Bau von Anlagen gehen ins gute Tuch, weshalb EinsprecherInnen immer wieder mit Schadenersatzklagen konfrontiert werden. Das kantonale Gericht im Wallis hält nun fest, dass nur missbräuchliche Einsprachen unter das Gesetz fielen. Im Einzelfall fehlten zudem weitere Voraussetzungen für einen Schadenersatz (französischsprachige Zusammenfassung).

Stichworte: Bauverzögerung, Rechtsmittel, Umweltgesetze, Obligationenrecht (OR), Umweltschutzgesetz, Gefährdung, Risiko, Folgen
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
URP 6/95, S. 521–524
Publikationsdatum: 01.10.1995
Autor: Trib.Cant.VS
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 63659
Abstract-ID: 01501200269