Home  |  Suche  |  Thesaurus  |  Medienliste  |  Impressum etc.

Abstract


Auch ohne Hors-sol-Anbau ist ein Gewächshaus kein Bauernhof

Und hat damit in der Landwirtschaftszone nichts verloren. Vor über einem Jahr (Dok. 03101250021) hatte das Tessiner Verwaltungsgericht noch entschieden, dass ein solches Gewächshaus (100 auf 150 Meter) zwar zulässig sei, nicht aber der Hors-sol-Anbau darin (Bericht).

Stichworte: Schweizerischer Landschaftsschutz (SL), Tomaten, Gurken, Nahrungsmittelproduktion, Nahrungsmittelindustrie, Raumplanungsgesetz, Intensivlandwirtschaft
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Landschaftsschutz, Moorschutz

Medium:
Bund
Publikationsdatum: 11.11.1995
Autor: sda
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 64764
Abstract-ID: 02501500358