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Abstract


Das Umweltschadenrecht in der Schweiz ist lückenhaft (Tagungsbericht)

Weder ist klar geregelt, wie «Ökoschäden», also «Sachbeschädigungen» an der Natur, die kein Eigentum darstellt (etwa an Wasser oder Luft), behandelt werden sollen, noch gibt es ein ausgereiftes Konzept, nach dem ein Geschädigter oder eine Geschädigte das Verschulden einer Firma nachweisen kann (und das Verschulden ist Voraussetzung für die Haftung). Ausführliche Zusammenfassung einer Veranstaltung der Vereinigung für Umweltrecht (VUR).

Stichworte: Umweltschadenfall, Verursacherprinzip, Umweltkatastrophe, Katastrophe, Unfall, Umwelthaftung, Risikogesellschaft
Schlagwort: Wirtschaft > Produkte-, Umwelthaftung

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 08.06.1995
Autor: Scharenberg, Michael
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 65109
Abstract-ID: 03101700017