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Abstract


TouristInnen sollen für Ökoschäden zahlen

Die Umweltschutz-Behörde Schwedens fordert eine Änderung des Naturschutzgesetzes: Gewerbsmässige ReiseveranstalterInnen müssen danach künftig ihre Reisen anmelden und haften für die von ihnen verursachten Umweltschäden (Kurzmeldung).

Stichworte: Umweltzerstörung, Abfallprobleme, Umweltschäden, Haftung, Tourismus
Schlagwort: Tourismus, Sport, Freizeit > Allgemeines

Medium:
SZ
Publikationsdatum: 07.09.1995
Autor: ban.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 65533
Abstract-ID: 03601100112