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Abstract


Berner Regierung lockert Verordnung für Schneekanonen

Eine ganze Piste durfte gemäss letztes Jahr erlassener Verordnung nur beschneit werden, wenn sie eine notwendige Verbindung in einem ganzen Pistensystem darstellt. Neue dürfen jetzt auch ganze Pisten beschneit werden, wenn sie zur Sicherstellung von bedeutenden Skisportanlässen beitragen (Agenturbericht).

Stichworte: Lauberhorn, Gesetzgebung, künstlicher Schnee, Beschneiungsanlagen
Schlagwort: Tourismus, Sport, Freizeit > Sport

Medium:
Bund
Publikationsdatum: 10.02.1995
Autor: sda
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 65586
Abstract-ID: 03601400004