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Abstract


Bis jetzt keine Bewilligungen für Gentech-Lebensmittel beantragt

Ab 1. Juli sind gentechnisch veränderte oder bestrahlte Lebensmittel bewilligungs- und deklarationspflichtig. Mangels Anträgen zur Bewilligung wird das GVO-Zeichen (für «gentechnisch veränderter Organismus») noch nicht auftauchen. Von der Bestimmung ausgenommen sind vom GVO abgetrennte und gereinigte Stoffe wie Zucker aus GVO-Zuckerrüben oder mit Gentech-Lab hergestellter Käse (ausführlicher Agenturbericht).

Stichworte: Gentechnologie, Gesetzgebung, Vollzug, Verordnung, revidierte Lebensmittelverordnung
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
TZ
Publikationsdatum: 17.06.1995
Autor: sda
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 65972
Abstract-ID: 05202400223