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Abstract


Die umstrittenen Baustoffweisungen des Kantons Baselland

Die Weisungen des Hochbauamtes Baselland betreffend umweltschonende Baumaterialien sind unverbindliche Wertungshilfen für die Materialauswahl und haben keine Aussenwirkung. Daher sind sie nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbar, urteilt das Bundesgericht (aus den Erwägungen des Bundesgerichts, die auch für ein identisches, den Kanton Basel-Stadt betreffendes Urteil gelten).

Stichworte: Umweltrecht, Richtlinien, Kantone, PVC-Umgehung, Beschwerde des Vereins für den Einsatz «ökologisch und ökonomisch sinnvoller PVC-Produkte», Kanton Zürich
Schlagwort: Architektur > Baustoffe, Wohngifte

Medium:
Umweltrecht 2/95, S. 132–136
Publikationsdatum: 01.04.1995
Autor: BGE
Eigenschaften: Literaturhinweise; Bericht;

Abstract-Nr: 68216
Abstract-ID: 08301200099