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Abstract


Der Binnenmarkt steht für den EU-Gerichtshof über dem Umweltschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hiess eine Klage Frankreichs gegen die EG-Kommission gut. Frankreich hatte die – im Vergleich zu den EU-Richtlinien – strengeren Vorschriften Deutschlands zur Verwendung von Pentachlorphenol (PCP) kritisiert. Die EG-Kommission war dem deutschen Standpunkt gefolgt, der EuGH gibt nun Frankreich recht und verlangt von der Kommission eine genauere Begründung ihres Entscheides (Gerichtsbericht).

Stichworte: Gesundheit, Maastricht-Vertrag, Schutz vor Krankheiten, Umweltkrankheiten, Umweltgift, Gift
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 19.05.1994
Autor: rt.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 69625
Abstract-ID: 01501200206