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Abstract


Das neue deutsche Umweltstrafrecht: Am falschen Ort verschärft

Das Strafmass wurde zwar erhöht, doch bleibt die vollkommen wirkungslos: schon das alte wurde gar nie ausgeschöpft. Einer der Gründe ist, dass die Umweltbürokratie ihre Kenntnisse der Justizbehörde gar nicht zur Verfügung stellt (Bericht).

Stichworte: Umweltgesetze, Deutschland, Europa, Strafandrohungen, Ausschluss der Verfolgbarkeit von Staatsbediensteten
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
taz
Publikationsdatum: 01.11.1994
Autor: Rügemer, Werner
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 69641
Abstract-ID: 01501200222