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Abstract


Marktwirtschaftlicher Landschaftsschutz hilft dem Gesetzesvollzug

In der Schweiz regelt eine Flut von Gesetzen den Schutz von Natur und Landschaft. Sie sollen nicht eingedämmt werden, denn Schutz ist eine Nutzung, die rentiert. Der Vollzug soll mit finanziellen Anreizen, besonders in der Landwirtschaft, gefördert werden. Ziel sei auch, die Siedlungsentwicklung zu begrenzen (ausführlich, mit Kasten zu Direktzahlungen in der Landwirtschaft für den Naturschutz und zum Konflikt von Sport und Natur).

Stichworte: Inventare von Naturschutzgebieten, Freizeit, Erholung, Naherholung, Schutzgebiete, Artikel 31a im Landwirtschaftsgesetz, produkteunabhängige Direktzahlungen
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Landschaftsschutz, Moorschutz

Medium:
Bund
Publikationsdatum: 13.04.1994
Autor: Schilliger, Pirmin
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 70601
Abstract-ID: 02501500233