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Abstract


Bundesgerichtshof-Urteil: Mangelhafte genetische Beratung durch Arzt

Das deutsche Bundesgericht verurteilte einen Arzt am Tübinger Institut für Humangenetik, einem Elternpaar Schadenersatz zu zahlen, dem nach angeblich fehlerhafter Beratung durch den Beklagten ein schwerstbehindertes Kind geboren wurde. Der Verfassser schildert und kommentiert den Gerichtsfall detailliert. Zitat: «Die Richter haben gar nicht verstanden, was ein genetisches Risiko ist, und den Arzt allein deswegen verurteilt, weil ein behindertes Kind auf der Welt ist und jemand seinen Unterhalt bezahlen muss.»

Stichworte: Medizin, Gerichtsurteil, Elternberatung, HumangenetikerInnen, Ethik, Behinderung, Skandal, Klage, Gentechnologie, Wissenschaft, Karlsruhe
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Gen-Politik, Gesetzgebung

Medium:
WW
Publikationsdatum: 13.01.1994
Autor: Fischer, Ernst Peter
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 71886
Abstract-ID: 05202400184