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Abstract


Entsorgung von Pestizid-Verpackungen ist nicht geregelt (D)

LandwirtInnen können Plastikgebinde, an denen Pestizidreste haften, nur illegal entsorgen. Auf dem Hof dürfen sie nicht gelagert werden, die Chemiefirma nimmt sie nicht zurück, das Duale System nimmt sie nicht mit, und die örtliche KVA übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Giftgase (eine Fallgeschichte).

Stichworte: Abfälle, Sonderabfälle, Chemie, Agrochemie
Schlagwort: Abfälle > Industrieabfälle, Sonderabfälle

Medium:
Spiegel
Publikationsdatum: 05.12.1994
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 73058
Abstract-ID: 07201410348