Oekodok
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Abstract
Berns BeamtInnen dürfen weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren
Den städtischen BeamtInnen darf nicht verboten werden, mit einem privaten Motorfahrzeug zur Arbeit zu fahren. Eine entsprechende Bestimmung des städtischen Personalreglements hat das Bundesgericht als verfassungswidrig taxiert: Sie verletze das Rechtsgleichheitsgebot.
Stichworte: Bundesgerichtsentscheid, Kanton, Region, Verkehr, öffentliche Verkehrsmittel, Pendelverkehr einschränken, Vorbildfunktion, Beschwerde des Beamtenverbands
Schlagwort: Regionen, Städte, Länder > Region Bern
Medium: Bund
Publikationsdatum: 28.05.1994
Autor: Wyler, Stefan
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 74556
Abstract-ID: 11401100040