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Abstract


Neuerungen in den verschärften Düngervorschriften

Die neuen verschärften Vorschriften im Düngeranhang der Stoffverordnung traten auf den 1. Oktober 1992 in Kraft. Sie gelten für alle Düngerarten, also für Hof-, Abfall- und Mineraldünger. Die Verpflichtung zu sorgfältigem und massvollem Einsatz betreffen nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch alle anderen AnwenderInnen wie GärtnerInnen, Unterhaltsdienste und Private. Der Beitrag erläutert die Gesetzesänderungen betreffend niedrigerer Grenzwerte für Kompost und Klärschlamm sowie die Begrenzung der Schwermetallfrachten im Klärschlamm (mit Statistiken). Der Bundesrat verpflichtet die Kantone, Düngerberatung anzubieten.

Stichworte: Bodenschutz, Schadstoffe, Gesetzgebung, Mist, Gülle, Beratung
Schlagwort: Boden > Altlasten, Sanierung

Medium:
UWS 1/93, S. 11–13
Publikationsdatum: 01.04.1993
Autor: Dettwiler, Johannes
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht;

Abstract-Nr: 74820
Abstract-ID: 01201300045