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Abstract


Bundesgericht entscheidet: Bauen kommt vor reiner Luft

Ein Grossprojekt mit rund 1000 Arbeitsplätzen in Schwerzenbach verstösst nicht gegen das Umweltschutzrecht. Dieser Meinung ist das Bundesgericht, das eine Beschwerde von AnwohnerInnen abgewiesen hat (Würdigung der Urteilsbegründung, die im Kern darauf hinausläuft, dass das Umweltschutzrecht zuwenig stark formuliert ist).

Stichworte: Staat, Politik, Umweltrecht, Praxis, Präzedenzfälle, Luftbelastung, Luftverschmutzung, Lisca Leasing AG, Parkplätze, Parkierregime, Parkplatzbewirtschaftung
Schlagwort: Luft > Luftreinhaltung, Politik

Medium:
TA
Publikationsdatum: 16.12.1993
Autor: Girschweiler, Heinz
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 74902
Abstract-ID: 01301210099