Oekodok
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Abstract
Offene Feuer sind oft lufthygienisch bedenklich
Die Verbrennung von Altholz oder anderen Abfällen im Freien ist deshalb verboten. Grillfeuer bleiben aber in den meisten Kantonen erlaubt. Der Verfasser erklärt die Details der gesetzlichen Regelung (mit Schwerpunkt Kanton Zürich) und vermittelt interessante «Grundlagen und Zusammenhänge der Verbrennungslehre» (mit Literaturhinweisen).
Stichworte: Party, Holzverbrennung, Holzfeuer, Energie, Bauholz, Forstfeuer, Richtlinien
Schlagwort: Luft > Luftreinhaltung, Politik
Medium: UI 4/93, S. 20
Publikationsdatum: 01.12.1993
Autor: Limacher, Herbert
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 74906
Abstract-ID: 01301210103