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Abstract


Europarat legt Konvention vor: Wer die Umwelt schädigt, haftet dafür

Das heisst, Betroffene müssen nur noch den Schaden und den Verursacher, nicht aber dessen Verschulden nachweisen. Bisher haben sieben Staaten ihr Einverständnis zur Konvention signalisiert. Die Schweiz will die Konvention jedoch vorerst nicht unterzeichnen. Fast alle wesentlichen Punkte der Konvention seien im Rahmen der Revision des Haftpflichtrechtes und des Umweltschutzgesetzes sowieso vorgesehen.

Stichworte: Grünbuch zur Haftung für Umweltschäden, EG-Politik, Umweltrecht, Umwelthaftung, Gefährdungshaftung, Wiederherstellung, Kosten, Versicherung, EG-Kommission
Schlagwort: Politik und Recht > Umweltrecht

Medium:
TA
Publikationsdatum: 23.06.1993
Autor: Haber, Peter

Abstract-Nr: 74972
Abstract-ID: 01501200175