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Abstract


Umweltschäden-Haftung vom Europarat verabschiedet

Das MinisterInnenkomitee des Europarates hat in Strassburg eine Konvention über die Haftung bei Umweltschäden verabschiedet. Die neue Europakonvention ist das erste internationale juristische Instrument, das die Verantwortung für Umweltschäden den VerursacherInnen auferlegt (Kurzmeldung mit kurzer Vorstellung des Konventionsinhalts und dem Hinweis, dass Atomanlagen von der Konvention ausgeschlossen sind).

Stichworte: Haftpflicht, Umweltversicherung, Zwang zum Abschluss, AKW, KKW, WAA, Endlager, Zwischenlager, Atommüll, Atomabfall, Transporte von gefährlichen Stoffen, internationale Abkommen
Schlagwort: Politik und Recht > Allgemeines

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 12.03.1993
Autor: sda

Abstract-Nr: 75115
Abstract-ID: 01501700121