Oekodok
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Abstract
Tierschützerin gehört einfach nicht in Tierversuchsbetrieb
Die Anklagen des «emotionalen Fräuleins» wurden vor Gericht nicht ernst genommen und die angeklagten Verantwortlichen der Baselbieter Firma RCC in zweiter Instanz freigesprochen. Im letzten Herbst waren sie in erster Instanz zu hohen Strafen verurteilt worden, weil in ihrer Firma angeblich Tierversuche unsachgemäss und tierquälerisch durchgeführt worden seien. Die ExpertInnen machten in ihrer zweiten Beurteilung eine Kehrtwendung und wuschen die Firma von der Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz rein.
Stichworte: Naturschutz, Baselland, Research and Consulting Company AG (RCC), Schraubenzieher, Tierarztgehilfin, Gericht, Urteil, Vollzug
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Tierversuche
Medium: TA
Publikationsdatum: 29.04.1993
Autor: Maise, Felix
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 75949
Abstract-ID: 02501350054