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Abstract


Grünes Licht für die Produktehaftpflicht

In der Schweiz wird die europakonforme Produktehaftpflicht eingeführt. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diese «Swisslex»-Vorlage gebilligt. Künftig haften HerstellerInnen oder ImporteurInnen für Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt anrichtet. Hors-Sol-Produkte unterstehen nicht der Produkte-Haftpflicht, ausgenommen bleiben auch AKWs, was aber im Artikel nicht erwähnt wird (Agenturbericht).

Stichworte: EG-Recht, Europa, EWR-Recht, Gesetzgebung, Entschädigung, Schaden, Haftpflicht, Konsumentenschutz, Verursacher-Prinzip
Schlagwort: Wirtschaft > Produkte-, Umwelthaftung

Medium:
Bund
Publikationsdatum: 04.06.1993
Autor: ap

Abstract-Nr: 76473
Abstract-ID: 03101700008