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Abstract


Bundesgerichtsureil: Chemieinitiative ist teilweise gültig

Die baselstädtische Initiative «zur Entschärfung und Entgiftung der chemischen Industrie» ist vom kantonalen Appellationsgericht zu Recht für teilweise gültig erlärt worden. Dies hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden. Die Initiative war nach der Chemiekatastrophe von Schweizerhalle zustande gekommen. Auf Antrag des Regierungsrates BS erklärte der Grosse Rat das Volksbegehren für ungültig. Mit dem Bundesgericht wurde nun eine Teilgültigkeit bestätigt. Im kurzen Bericht sind die Forderungen der Initiative aufgeführt.

Stichworte: Informationspflicht, Umweltschutzgesetz, USG, Chemieinspektorat, Verfassung, UmweltschützerInnen, KonsumentInnen, Gewerkschaften
Schlagwort: Chemie > Alternativen, «Sanfte Chemie»

Medium:
BaZ
Publikationsdatum: 27.05.1993
Autor: MF.

Abstract-Nr: 77096
Abstract-ID: 04101500016