Oekodok
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Abstract
Hoechst-Unfall: Risikokommunikation und Umwelthaftungsrecht
Der Störfall bei der deutschen Hoechst AG am 22. Februar 1993 dürfte zum ersten Testfall für das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UHG) werden. Zu allen bisher freiwillig ergriffenen Massnahmen wäre Hoechst ohnehin gesetzlich verpflichtet. Es bleibe abzuwarten, wie die Behandlung von Ansprüchen insbesondere wegen gesundheitlicher Schäden vonstatten gehen wird. Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich mit den Problemen der Risiko-Kommunikation in der Chemie. Wegen der mangelhaften Informationspolitik der Hoechst AG sinkt das Vertrauen in die chemische Industrie wie nach der Sandoz-Katastrophe in Basel.
Stichworte: Deutschland, Risiko, Glaubwürdigkeit, Öffentlichkeit, Bevölkerung, Chemiepolitik, Gesetzgebung, Vollzug, Haftung, Ansprüche, Schäden, juristisch
Schlagwort: Chemie > Risiko
Medium: OeB 11/93, S. 3 und 6
Publikationsdatum: 17.03.1993
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 77170
Abstract-ID: 04102100113